Ablauf

Ablauf einer Beurkundung

Was kommt auf mich zu? Hier steht, was vor dem Termin passiert, was im Termin geschieht und was danach noch zu erledigen ist.

Teil 1 von 3

Vorbereitung

Bevor beurkundet wird, klären wir mit Ihnen, worum es geht, und bereiten die Urkunde vor. Diesen Teil übernehmen wir. Sie bekommen den Entwurf vorab und können in Ruhe lesen.

  1. Ihr Anliegen

    Sie schildern uns am Telefon oder per E-Mail, worum es geht und wer beteiligt ist. Wir sagen Ihnen, welche Angaben und Unterlagen wir dafür brauchen.[Offen, Frage an die Kanzlei: Welche Online-Formulare aus Client Onboarding sollen hier stehen? Sobald sie laufen, kommt an dieser Stelle der Weg über das Formular dazu.]
  2. Vorgespräch

    Braucht Ihr Anliegen eine ausführliche Besprechung, nehmen wir uns die Zeit dafür, in der Kanzlei oder am Telefon.Ein Vorgespräch ist nicht kostenlos. Kommt es zur Beurkundung, sind die Kosten darin enthalten. Kommt es nicht dazu, rechnen wir das Gespräch ab.
  3. Prüfung

    Wir sehen nach, was im Grundbuch oder im Handelsregister eingetragen ist, und holen ein, was für die Urkunde nötig ist.
  4. Entwurf

    Sie bekommen den Entwurf der Urkunde vorab, per E-Mail oder per Post. So können Sie in Ruhe lesen und Ihre Fragen aufschreiben, bevor wir uns sehen.
Teil 2 von 3

Beurkundung

Im Termin sitzen alle Beteiligten mit dem Notar an einem Tisch. Der Ablauf ist in fünf Schritten vorgegeben, das Verlesen schreibt das Gesetz vor.

  1. Identität und Vertretung

    Zuerst stellen wir fest, wer anwesend ist. Dafür brauchen wir Ihren Personalausweis oder Reisepass. Handelt jemand für eine andere Person oder für ein Unternehmen, klären wir die Vollmacht.
  2. Verlesen

    Der Notar liest die Urkunde vollständig vor. Das schreibt das Gesetz vor und lässt sich nicht abkürzen.
  3. Erläuterung und Fragen

    Wir erklären die Stellen, auf die es ankommt, und beantworten Ihre Fragen. Was Sie ändern möchten, ändern wir direkt im Text.
  4. Unterschrift der Beteiligten

    Wenn alles stimmt, unterschreiben die Beteiligten.
  5. Unterschrift und Siegel

    Zuletzt unterschreibt der Notar und setzt sein Dienstsiegel darunter. Damit ist die Urkunde errichtet.
Teil 3 von 3

Nachbereitung

Nach dem Termin ist Ihr Teil meist erledigt. Was jetzt folgt, übernehmen wir. Das Beispiel zeigt einen Immobilienkauf, bei anderen Urkunden sind die Schritte andere.

  1. Vormerkung im Grundbuch

    Wir lassen die Auflassungsvormerkung eintragen. Sie sichert den Anspruch der Käuferseite auf das Eigentum.
  2. Genehmigungen und Löschungen

    Wir holen ein, was noch fehlt, zum Beispiel den Verzicht der Gemeinde auf ihr Vorkaufsrecht und die Bewilligungen zur Löschung alter Grundschulden.
  3. Fälligkeitsmitteilung

    Sobald alles vorliegt, teilen wir der Käuferseite mit, dass der Kaufpreis gezahlt werden kann.
  4. Umschreibung

    Nach der Zahlung beantragen wir die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch.
  5. Ausfertigungen

    Zum Schluss erhalten alle Beteiligten ihre Ausfertigungen und beglaubigten Abschriften.

Was Sie zum Termin mitbringen

  • Personalausweis oder Reisepass, für jede Person, die unterschreibt
  • Vollmachten, wenn Sie für jemand anderen oder für ein Unternehmen handeln

Was darüber hinaus gebraucht wird, hängt von Ihrem Anliegen ab. Wir sagen es Ihnen beim ersten Kontakt, damit Sie nichts zweimal zusammensuchen.

[Kanzlei liefert: die Unterlagen je Anliegen, gern als vorhandenes Merkblatt. Daraus wird je Anliegen eine kurze Liste.]

Was eine Beurkundung kostet, steht unter Kosten.

Kontakt

Noch offene Fragen zum Ablauf?

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Wir sagen Ihnen, was zu Ihrem Anliegen gehört und wie der Termin abläuft.