Immobilien
Kaufvertrag, Überlassung an die nächste Generation und Grundschuld: für Wohnung, Haus oder Grundstück.
Worum es geht
Wer eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück kauft, verkauft oder innerhalb der Familie weitergibt, braucht dafür einen Notar. Das Gesetz schreibt die notarielle Beurkundung vor, und zwar zum Schutz beider Seiten: Niemand soll etwas unterschreiben, das er nicht verstanden hat.
Wir stehen dabei auf keiner Seite. Wir beraten beide Seiten gleichermaßen, entwerfen den Vertrag, sehen im Grundbuch nach, was dort eingetragen ist, und kümmern uns nach dem Termin darum, dass der Eigentumswechsel tatsächlich zustande kommt.
Immobilien sind in unserer Kanzlei der häufigste Anlass für eine Beurkundung.
Kaufvertrag
Den Entwurf des Kaufvertrages bekommen Sie vorab, per E-Mail oder per Post. Lesen Sie ihn in Ruhe und notieren Sie sich, was Ihnen unklar ist. Im Termin gehen wir den Text gemeinsam durch, beantworten Ihre Fragen und ändern, was geändert werden soll.
Nach der Beurkundung beginnt der längere Teil der Arbeit, und den übernehmen wir: Vormerkung im Grundbuch, Genehmigungen und Löschungsbewilligungen, die Mitteilung, wann der Kaufpreis fällig ist, nach der Zahlung die Umschreibung des Eigentums und am Ende die Ausfertigungen für alle Beteiligten.

Überlassung an Kinder oder Angehörige
Nicht jede Immobilie wechselt durch einen Verkauf den Eigentümer. Viele Eltern geben das Haus oder die Wohnung schon zu Lebzeiten an ihre Kinder weiter. Dafür braucht es keinen Makler und keinen Käufer, sondern einen Vertrag, der regelt, was beiden Seiten wichtig ist.
In einem Überlassungsvertrag lässt sich festhalten, was Sie sich vorbehalten möchten, zum Beispiel ein Wohnrecht oder ein Nießbrauch, und was gelten soll, wenn sich die Verhältnisse ändern. Weil mit der Übertragung etwas vorweggenommen wird, das sonst erst im Erbfall geregelt würde, hängt sie eng mit Schenken & Vererben zusammen.
Rufen Sie uns an, wenn Sie überlegen, ob eine Überlassung für Ihre Familie infrage kommt. Wir sagen Ihnen, was dazugehört.


Vom Entwurf bis zur Eintragung im Grundbuch.
Typische Urkunden
[Kanzlei liefert: die drei bis fünf häufigsten Urkunden in diesem Bereich, gern mit einem Satz dazu, worum es dabei geht.]
Was Sie vorbereiten
Ausweis
Zum Termin brauchen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Vollmacht
Wenn Sie jemanden vertreten, bringen Sie bitte die Vollmacht mit.
Unterlagen zum Objekt
[Kanzlei liefert: welche Unterlagen und Angaben wir für diesen Bereich schon beim ersten Kontakt brauchen, gern als vorhandenes Merkblatt.]
Online-Formulare
Platzhalter
[Offen, Client Onboarding von Wolters Kluwer: Hier steht später das Online-Formular für Immobilien. Es wird erst sichtbar, wenn es in der Kanzlei eingerichtet ist.]Kosten
Die Gebühren für eine Beurkundung stehen im Gerichts- und Notarkostengesetz und sind bei jedem Notar in Deutschland gleich. Wie hoch sie ausfallen, hängt vom Geschäftswert ab, bei einem Kaufvertrag also vom Kaufpreis.
Sagen Sie uns, worum es geht
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns, am besten gleich mit der Adresse des Objekts oder dem Grundbuchblatt. Dann können wir nachsehen, was zu Ihrem Anliegen gehört.