Beglaubigungen
Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften.
Worum es geht
Bei einer Beglaubigung bestätigen wir, dass eine Unterschrift echt ist oder dass eine Abschrift mit dem Original übereinstimmt. Den Inhalt des Schriftstücks prüfen wir dabei nicht. Das ist der Unterschied zur Beurkundung, bei der wir den Text entwerfen, verlesen und erläutern.
Gebraucht wird eine Beglaubigung zum Beispiel für Anmeldungen zum Handelsregister, für Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt oder für Abschriften, die eine Behörde in beglaubigter Form verlangt.
[Offen, Frage an die Kanzlei: Sind Beglaubigungen auch ohne Termin zu den Öffnungszeiten möglich, oder soll vorher angerufen werden?]
Typische Fälle
[Kanzlei liefert: die drei bis fünf Beglaubigungen, die in der Kanzlei am häufigsten vorkommen, gern mit einem Satz dazu, worum es dabei geht.]
Was Sie vorbereiten
Zur Beglaubigung einer Unterschrift brauchen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass und das Schriftstück, um das es geht.
[Kanzlei liefert: was Mandantinnen und Mandanten für eine Beglaubigung außerdem mitbringen sollen.]
Online-Formulare
Platzhalter
[Offen, Client Onboarding von Wolters Kluwer: Hier steht später das Online-Formular für Beglaubigungen. Es wird erst sichtbar, wenn es in der Kanzlei eingerichtet ist.]Kosten
Die Gebühren für eine Beglaubigung stehen im Gerichts- und Notarkostengesetz und sind bei jedem Notar in Deutschland gleich. Wie hoch sie ausfallen, hängt vom Geschäftswert ab, also vom wirtschaftlichen Wert dessen, worum es geht.
Sagen Sie uns, worum es geht
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Sagen Sie kurz, was beglaubigt werden soll und wofür Sie es brauchen.