Ehe & Familie
Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung und Adoption.
Worum es geht
Manche Vereinbarungen zwischen Eheleuten gelten nur, wenn ein Notar sie beurkundet hat. Dazu gehört der Ehevertrag, mit dem Sie vor oder während der Ehe regeln, was für Ihr Vermögen gelten soll. Und dazu gehört die Scheidungsfolgenvereinbarung, mit der Sie die Folgen einer Trennung selbst regeln, statt sie dem Gericht zu überlassen.
Auch bei einer Adoption führt der Weg über den Notar: Antrag und Einwilligungen werden beurkundet.
Wir stehen dabei auf keiner Seite. Wir formulieren so, dass beide wissen, was sie unterschreiben, und erklären im Termin, was die einzelnen Regelungen im Alltag bedeuten.
Typische Urkunden
[Kanzlei liefert: die drei bis fünf häufigsten Urkunden in diesem Bereich, gern mit einem Satz dazu, worum es dabei geht.]
Was Sie vorbereiten
Zum Termin brauchen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass. Wenn Sie jemanden vertreten, bringen Sie bitte die Vollmacht mit.
[Kanzlei liefert: welche Unterlagen und Angaben wir für diesen Bereich schon beim ersten Kontakt brauchen, gern als vorhandenes Merkblatt.]
Online-Formulare
Platzhalter
[Offen, Client Onboarding von Wolters Kluwer: Hier steht später das Online-Formular für Ehe & Familie. Es wird erst sichtbar, wenn es in der Kanzlei eingerichtet ist.]Kosten
Die Gebühren für eine Beurkundung stehen im Gerichts- und Notarkostengesetz und sind bei jedem Notar in Deutschland gleich. Wie hoch sie ausfallen, hängt vom Geschäftswert ab, also vom wirtschaftlichen Wert dessen, worum es geht.
Sagen Sie uns, worum es geht
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Sagen Sie kurz, wer beteiligt ist und was geregelt werden soll. Alles Weitere besprechen wir in Ruhe.