Kosten

Notargebühren und weitere Kosten

Die Gebühren eines Notars sind gesetzlich festgelegt. Hier steht, wovon ihre Höhe abhängt und welche Kosten von anderer Stelle dazukommen.

Gesetzlich festgelegt

Die Gebühren der Notarinnen und Notare stehen im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Sie sind in ganz Deutschland gleich: Für dieselbe Urkunde fällt bei jedem Notar dieselbe Gebühr an.

Ein Notar darf die Gebühren weder erhöhen noch nachlassen und auch keine andere Vergütung mit Ihnen vereinbaren. Rabatte, Pauschalen oder Sonderkonditionen gibt es deshalb nicht.

Wovon die Höhe abhängt

Geschäftswert
Die wichtigste Größe. Beim Kaufvertrag ist es der Kaufpreis, bei einer Schenkung der Wert des Geschenks, beim Testament Ihr Vermögen.
Art des Geschäfts
Das Gesetz ordnet jedem Geschäft einen Gebührensatz zu. Ein Kaufvertrag liegt höher als eine einfache Beglaubigung einer Unterschrift.
Vollzug und Betreuung
Was nach der Beurkundung zu erledigen ist, löst eigene Gebühren aus, etwa die Anträge an das Grundbuchamt und das Einholen von Genehmigungen.
Auslagen
Porto, Telefon, Abrufe aus dem Grundbuch und beglaubigte Abschriften.
Umsatzsteuer
Auf Gebühren und Auslagen kommt die gesetzliche Umsatzsteuer.

Was nicht vom Notar kommt

Bei vielen Geschäften entstehen neben der Notarrechnung weitere Kosten. Sie kommen von anderer Stelle und werden dort gesondert in Rechnung gestellt:

  • Grundbuchamt und Registergericht für Eintragungen und Löschungen
  • Finanzamt für die Grunderwerbsteuer beim Kauf eines Grundstücks oder einer Wohnung
  • Gemeinde und andere Stellen, wenn für den Vollzug eine Bescheinigung nötig ist

Diese Beträge stehen nicht auf unserer Rechnung.

Das Vorgespräch

Manche Anliegen brauchen vor der Beurkundung ein ausführliches Gespräch. Dieses Gespräch ist nicht kostenlos. Kommt es zur Beurkundung, sind die Kosten darin enthalten und Sie zahlen nichts zusätzlich. Kommt es nicht dazu, rechnen wir das Gespräch nach dem Gesetz ab.

[Offen, Frage an die Kanzlei: Soll hier eine feste Formulierung oder ein Betrag stehen, oder genügt der Hinweis, dass nach dem Gesetz abgerechnet wird?]

Wer die Kosten trägt

Beim Kaufvertrag regelt der Vertrag, wer welche Kosten trägt. Üblich ist, dass die Käuferseite die Kosten der Beurkundung und der Eintragung ins Grundbuch trägt und die Verkäuferseite die Kosten für die Löschung alter Grundschulden. Bei anderen Urkunden zahlen die Beteiligten, die den Notar beauftragt haben.

[Offen, Frage an die Kanzlei: Trifft diese Aufteilung für Ihre Kaufverträge zu? Wir übernehmen Ihre Formulierung.]

Kostenrechner

Einen ersten Anhaltspunkt gibt ein Kostenrechner: Sie geben den Geschäftswert ein und sehen, in welcher Größenordnung sich die Gebühren bewegen. Was am Ende auf der Rechnung steht, hängt vom Einzelfall ab, also davon, was genau beurkundet wird und was dazu noch zu erledigen ist.

[Offen, Frage an die Kanzlei: Welchen Kostenrechner sollen wir verlinken? Der Link führt auf eine fremde Seite und wird als externer Link gekennzeichnet.]

Beispielrechnungen

[Offen, Frage an die Kanzlei: Sollen hier zwei oder drei Beispielrechnungen stehen, etwa für einen Kaufvertrag und für eine Überlassung? Dann prüfen Sie bitte die Beträge, bevor sie auf die Seite kommen. Ohne geprüfte Beträge bleibt der Abschnitt weg.]

Häufige Fragen

Fragen zu den Kosten

Kann ich die Gebühren verhandeln?

Nein. Die Gebühren stehen im Gerichts- und Notarkostengesetz. Ein Notar darf sie weder erhöhen noch nachlassen und auch keine Pauschale mit Ihnen vereinbaren.

Ist das Vorgespräch kostenlos?

Nein. Kommt es zur Beurkundung, sind die Kosten des Vorgesprächs darin enthalten. Kommt es nicht dazu, rechnen wir das Gespräch ab.

Wer trägt beim Kaufvertrag die Kosten?

Das regelt der Kaufvertrag. Üblich ist, dass die Käuferseite die Kosten der Beurkundung und der Eintragung ins Grundbuch trägt und die Verkäuferseite die Kosten für die Löschung alter Grundschulden.

Sind die Kosten des Grundbuchamts in der Notarrechnung enthalten?

Nein. Das Grundbuchamt stellt seine Gebühren selbst in Rechnung, ebenso das Registergericht. Die Grunderwerbsteuer setzt das Finanzamt fest.

Kontakt

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Dann sagen Sie uns, worum es geht. Wir klären mit Ihnen, was dazugehört, und vereinbaren einen Termin.

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