Ihr Anliegen

Schenken & Vererben

Testament, Erbvertrag und Schenkung zu Lebzeiten.

Worum es geht

Wer regeln möchte, was einmal mit dem eigenen Vermögen geschieht, hat mehrere Wege. Ein Testament können Sie handschriftlich verfassen oder beim Notar errichten. Ein Erbvertrag bindet mehrere Beteiligte und wird notariell beurkundet. Und manches lässt sich schon zu Lebzeiten übertragen, statt es dem Erbfall zu überlassen.

Wir hören uns an, wie Ihre Familie und Ihr Vermögen aufgestellt sind, sagen Ihnen, welche Form zu Ihrem Vorhaben passt, und formulieren sie so, dass später niemand sie auslegen muss.

Gehört zu dem, was Sie weitergeben möchten, ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück, ist die Übertragung zu Lebzeiten oft der ruhigere Weg. Was sich dabei regeln lässt, zum Beispiel ein Wohnrecht für Sie selbst, steht unter Überlassung an Kinder oder Angehörige.

Typische Urkunden

[Kanzlei liefert: die drei bis fünf häufigsten Urkunden in diesem Bereich, gern mit einem Satz dazu, worum es dabei geht.]

Was Sie vorbereiten

Zum Termin brauchen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass. Wenn Sie jemanden vertreten, bringen Sie bitte die Vollmacht mit.

[Kanzlei liefert: welche Unterlagen und Angaben wir für diesen Bereich schon beim ersten Kontakt brauchen, gern als vorhandenes Merkblatt.]

In Vorbereitung

Online-Formulare

Platzhalter

[Offen, Client Onboarding von Wolters Kluwer: Hier steht später das Online-Formular für Schenken & Vererben. Es wird erst sichtbar, wenn es in der Kanzlei eingerichtet ist.]

Kosten

Die Gebühren für eine Beurkundung stehen im Gerichts- und Notarkostengesetz und sind bei jedem Notar in Deutschland gleich. Wie hoch sie ausfallen, hängt vom Geschäftswert ab, also vom wirtschaftlichen Wert dessen, worum es geht.

Kosten im Detail

Kontakt

Sagen Sie uns, worum es geht

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Schildern Sie kurz, wer beteiligt ist und was Sie regeln möchten. Wir sagen Ihnen, welche Form dazu passt und was wir dafür brauchen.