Vorsorge
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Worum es geht
Vorsorge heißt: festlegen, wer für Sie entscheidet, wenn Sie es selbst einmal nicht können, nach einem Unfall oder im Alter. Ohne eine solche Regelung entscheidet im Zweifel nicht die Familie, sondern eine vom Gericht bestellte Betreuerin oder ein Betreuer.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wem Sie das anvertrauen. Eine Betreuungsverfügung sagt dem Gericht, wen es bestellen soll, falls es doch dazu kommt. In einer Patientenverfügung halten Sie fest, welche ärztliche Behandlung Sie wünschen und welche nicht.
Soll die Vollmacht auch für Geschäfte gelten, die das Grundbuch betreffen, etwa den Verkauf einer Wohnung, muss sie notariell beglaubigt oder beurkundet sein. Der Weg zum Notar lohnt sich deshalb besonders, wenn eine Immobilie dazugehört.
Typische Urkunden
[Kanzlei liefert: die drei bis fünf häufigsten Urkunden in diesem Bereich, gern mit einem Satz dazu, worum es dabei geht.]
Was Sie vorbereiten
Zum Termin brauchen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass. Wenn Sie jemanden vertreten, bringen Sie bitte die Vollmacht mit.
[Kanzlei liefert: welche Unterlagen und Angaben wir für diesen Bereich schon beim ersten Kontakt brauchen, gern als vorhandenes Merkblatt.]
Online-Formulare
Platzhalter
[Offen, Client Onboarding von Wolters Kluwer: Hier steht später das Online-Formular für Vorsorge. Es wird erst sichtbar, wenn es in der Kanzlei eingerichtet ist.]Kosten
Die Gebühren für eine Beurkundung stehen im Gerichts- und Notarkostengesetz und sind bei jedem Notar in Deutschland gleich. Wie hoch sie ausfallen, hängt vom Geschäftswert ab, also vom wirtschaftlichen Wert dessen, worum es geht.
Sagen Sie uns, worum es geht
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Sagen Sie kurz, wen Sie bevollmächtigen möchten und ob eine Immobilie dazugehört. Dann wissen wir, was vorzubereiten ist.